Unter einem Akkreditiv versteht man die schriftliche Zusicherung einer Bank im Auftrag des Käufers dem Begünstigten und dem Verkäufer einen bestimmten Betrag in der vereinbarten Währung zu bezahlen falls der Begünstigte akkreditivkonforme Dokumente innerhalb der vorgeschriebenen Fristen einreicht (ERA Art.2)