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Anlagen

Güter, die der Unternehmung zur dauernden oder mehrmaligen Nutzung dienen. Es wird unterschieden zwischen materiellen Anlagen, welche physisch greifbar oder zumindest in Form von Wertpapieren, Dahrlehnensverträgen usw. vorliegen, und immateriellen Anlagen, welches Rechte sind, die primär auf Eintragungen beruhen (z.B. Schutztrechte, Konzessionen, Lizenzen usw.).

Synonyme

Sieheauch