Beim Dokumentenakkreditiv, auch Warenakkreditiv, richtet der Importeur über seine inländische Bank (Eröffnungsbank) ein Guthaben bei einer Bank im Land des Exporteurs (Akkreditivbank) ein und diese wird angewiesen, gegen Aushändigung bestimmter Dokumente, die die Verfügung über die Ware gewährleisten (z. B. Frachtbriefe), den Rechnungsbetrag an den Exporteur zu zahlen.