Beim Dokumentenakkreditiv, auch Warenakkreditiv, richtet
der Importeur über seine inländische Bank
(Eröffnungsbank) ein Guthaben bei einer Bank im Land des Exporteurs (Akkreditivbank) ein und
diese wird angewiesen, gegen Aushändigung bestimmter Dokumente, die die
Verfügung über die Ware gewährleisten (z. B. Frachtbriefe), den Rechnungsbetrag an den Exporteur zu zahlen.