Dr. Acél & Partner AG
Persönlich und individuell
Rufen Sie uns an:
+41 44 447 20 66

Dokumentenakkreditiv

Beim Dokumentenakkreditiv, auch Warenakkreditiv, richtet der Importeur über seine inländische Bank (Eröffnungsbank) ein Guthaben bei einer Bank im Land des Exporteurs (Akkreditivbank) ein und diese wird angewiesen, gegen Aushändigung bestimmter Dokumente, die die Verfügung über die Ware gewährleisten (z. B. Frachtbriefe), den Rechnungsbetrag an den Exporteur zu zahlen.

Synonyme

Sieheauch