Im Rahmen eines Inkassoauftrags übergibt der Exporteur seiner Hausbank die Exportdokumente (Handelsrechnung, Transportdokument,
Versicherungsdokument etc.) mit der Weisung, diese Dokumente dem Importeur nur auszuhändigen, wenn dieser im Gegenzug
bezahlt, einen Wechsel akzeptiert oder einen
unwiderruflichen Zahlungsauftrag unterzeichnet.