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Full liner terms

(Seerecht)Im Falle der Vereinbarung von full liner terms ist der Charterer verpflichtet, die zur Verschiffung vorgesehene Ladung bereitzuhalten und das Laden bzw. Entladen des Schiffes unverzüglich zu bewirken. Der Charterer trägt das Risiko von Verzögerungen.

Synonyme

Sieheauch