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Gefahrübergang

Der Gefahrübergang ist Bestandteil des Vertrages zwischen Lieferant und Unternehmen. Er regelt den Übergang des Risikos vom Lieferanten auf den Kunden zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort. Dies ist für den Fall eines Verlusts oder einer Verschlechterung der Ware wichtig.

Synonyme

Sieheauch