Warenverkehrsbescheinigung EUR1 Diese dienen zur
Inanspruchnahme vertraglich vereinbarter Zollbegünstigungen oder ?befreiungen,
z.B. im Rah-men von Freihandelsabkommen mit den Reformstaaten Mittel- und
Osteuropas und für EGKS-Waren (Koh-le/Stahl) im Warenverkehr mit der Türkei,
sowie für die Ausfuhr von Vormaterialien im Rahmen des
Allgemeinen Präferenzsystems für Kumulierungszwecke (APS). Die Formulare ? erhältlich in der Wirtschaftskammer -
werden vom Ausführer ausgefüllt und in der Regel dem Ausfuhrzollamt zur Bestätigung vorgelegt.