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ab Werk

ab Werk Definition:
„Ab Werk“ ist eine der Lieferklauseln der Incoterms® (International Commercial Terms), die den Übergang von Kosten und Risiken zwischen Verkäufer und Käufer im internationalen Handel regeln. Die Klausel EXW (Ex Works) bedeutet, dass der Verkäufer seiner Lieferverpflichtung nachkommt, sobald er dem Käufer die Ware auf seinem eigenen Gelände (z. B. Fabrik, Lager, Werk) zur Verfügung stellt – also „ab Werk“.

Kosten- und Gefahrenübergang:
Ab dem Moment, in dem die Ware dem Käufer oder einem von ihm beauftragten Frachtführer auf dem Gelände des Verkäufers übergeben wird, trägt der Käufer sämtliche Kosten und Risiken. Das umfasst:

  • Verladung auf ein Transportmittel (sofern nicht anders vereinbart)

  • Transportkosten

  • Ausfuhrabwicklung und Zollformalitäten

  • Versicherung (falls gewünscht)

Pflichten des Verkäufers:

  • Bereitstellung der Ware zur vereinbarten Zeit am benannten Ort (in der Regel auf dem eigenen Betriebsgelände)

  • Verpackung gemäß vertraglicher Vereinbarung

  • Information des Käufers über die Bereitstellung

Pflichten des Käufers:

  • Organisation der Verladung, des Transports und ggf. der Ausfuhrabfertigung

  • Tragen aller Risiken und Kosten ab Bereitstellung der Ware

  • Versicherung, wenn gewünscht oder notwendig

  • Einfuhrabwicklung im Bestimmungsland

Besonderheiten:

  • EXW ist die lieferantenseitig minimalste Verpflichtung aller Incoterms-Klauseln.

  • Die Klausel ist besonders geeignet für erfahrene Käufer, die den gesamten Transportprozess selbst organisieren können.

  • In der Praxis kann EXW zu Problemen führen, insbesondere wenn der Verkäufer gesetzlich zur Ausfuhrabwicklung verpflichtet ist (z. B. bei Ausfuhren aus der EU). In solchen Fällen wird oft stattdessen FCA (Free Carrier) empfohlen.



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